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Gemäß Trinkwasserverordnung hat der Betreiber oder Eigentümer der Anlage bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen eine Gefährdungsanalyse und eine Ortsbesichtigung nach Anordnung des Gesundheitsamtes durchführen zu lassen. Die hier gelisteten Sachverständigen sind als neutrale Personen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen zu bewerten. Zusätzlich zum fachlichen Grundwissen haben sie eine spezielle Fortbildung zu diesem Thema beim Fachverband SHK NRW absolviert.
Referent Technik
Andreas Stillecke
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Referent Technik
Guido Hensler
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