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- Trinkwasser
- Abwasser
- Gas
Gemäß Trinkwasserverordnung hat der Betreiber oder Eigentümer der Anlage bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen eine Gefährdungsanalyse und eine Ortsbesichtigung nach Anordnung des Gesundheitsamtes durchführen zu lassen. Im Zusammenhang damit ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Diese Ortsbesichtigung ist zu dokumentieren.
Die hier gelisteten Sachverständigen sind als neutrale Personen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen zu bewerten. Zusätzlich zum fachlichen Grundwissen haben sie eine spezielle Fortbildung zu diesem Thema beim Fachverband SHK NRW absolviert. Mit dieser Liste haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden einen speziell geschulten Sachverständigen zu vermitteln. Selbstverständlich können auch fachkundige SHK-Fachunternehmen und hier nicht vermerkte Sachverständige beratend tätig werden.
Referent Technik
Andreas Stillecke
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