Ihre Ansprechpartnerin für:
- Arbeitsrecht, Tarife
- Vertragsrecht, VOB, insb. TrinkwV, Wettbewerbs- u. Handwerksrecht
- Personalentwicklung, Kundendienst
Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer. Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist.
Dazu gehören:
Referentin Recht
Felicitas Floßdorf
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