Was passiert, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird?
Gemäß Trinkwasserverordnung hat der Betreiber oder Eigentümer der Anlage bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen eine Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen und eine Ortsbesichtigung nach Anordnung des Gesundheitsamtes durchführen zu lassen.