Mautpflicht ab 1. Juli 2024 für SHK-Betriebe?
In Deutschland wird die Mautgrenze zum 1. Juli 2024 abgesenkt. Ab dann gilt die Mautpflicht bereits für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Eine Ausnahme greift aber für alle in Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe, also auch für SHK-Betriebe.