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Haftungsübernahmevereinbarungen (kurz HÜV) bieten dem Innungsfachbetrieb Vorteile im Gewährleistungsfall. Diese Verträge zwischen Gewährleistungspartnern der Industrie und dem ZVSHK zugunsten der Unternehmen, die Teil der SHK-Verbandsorganisation sind, geben dem Innungsmitglied zum Beispiel bei Materialfehlern einen eigenen und im Zweifel auch direkt durchsetzbaren Anspruch gegen Hersteller.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie beim ZVSHK: https://www.zvshk.de/haftungsuebernahmevereinbarung/.
Geschäftsführer Recht
Peter Schlüter
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