Ihr Ansprechpartner für:
- Technische u. energiepolitische Themen
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- Sachverständigenwesen
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SHK-Fachbetriebe, die keine Zusatzqualifikation nach AwSV* besitzen, dürfen seit dem 1. August 2017 an Heizölverbraucheranlagen größer 1.000 Liter und kleiner 100 kW nur noch Arbeiten hinter der Hauptabsperreinrichtung ausführen, dazu zählen u. a. der Austausch des Ölfilters, des Ölbrenners sowie die Wartung. Das besagt die geltende bundeseinheitliche Fachbetriebspflicht nach § 62 der AwSV.
Bilden Sie betriebsintern einen Meister, Ingenieur oder Techniker (mit mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung) zum Fachbetriebsleiter fort und werden Sie Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (ÜWG). Die ÜWG hat ihren Hauptsitz in St. Augustin und bietet über die Landesstelle NRW des Fachverbandes SHK NRW entsprechende organisationsnahe Überwachungs- und Schulungsmöglichkeiten an.
SHK-Innungsmitglieder: 148 Euro (zzgl. MwSt.)
Nicht-Innungsmitglieder: 276 Euro (zzgl. MwSt.)
Weitere Gebühren entnehmen Sie der Gebührenordnung (Seite 11) unter Downloads.
Den Antrag und die Bedingungen für die Aufnahme in die Überwachungsgemeinschaft SHK finden Sie im identischen Download unten. Bitte senden Sie diesen Bogen ausgefüllt mit folgenden Unterlagen in Kopie an die Landesstelle NRW:
Im nächsten Schritt erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch einen Fachprüfer, der die Voraussetzungen (Qualifikation und betriebliche Ausstattung) bei einem Vor-Ort-Termin im Betrieb überprüfen wird.
* Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Geschäftsführer Technik
Norbert Schmitz
Ihr Ansprechpartner für:
Auftragsbearbeitung Shop & Landesstelle ÜWG Öl
Susanne Erben-Fischer
Ihre Ansprechpartnerin für:
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