Bürgschaftsservice: Günstige Sicherheiten für Mitgliedsbetriebe
VHV-Bürgschaftsservice
Je nach Auftragsvolumen ist in Bauverträgen die Stellung von Sicherheiten vorgesehen. Vor allem um Einbehalte des Auftraggebers von Zahlungen abzulösen, benötigen SHK-Betriebe Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften. Dabei hilft der Bürgschaftsservice des Fachverbandes, der seit rund 30 Jahren eine kostengünstige Alternative bietet, wenn es um Sicherheitsleistungen geht.
Ohne Vereinbarung keine Sicherheit
Eins vorweg: Die Stellung von Bürgschaften ist für SHK-Betriebe als Auftragnehmer nur dann relevant, wenn solche Sicherheiten vereinbart sind, etwa zur Ablösung von Zahlungseinbehalten. Ohne eine ausdrückliche Regelung im Vertrag muss ein Auftragnehmer keine Sicherheit leisten!