Rechte und Pflichten von Ausbilder und Azubi
Hauptpflicht des Ausbildenden ist die Durchführung der sachlichen und persönlichen Ausbildung des Auszubildenden sowie die Zahlung der Ausbildungsvergütung. Hingegen ist der Auszubildende zur Leistung der ihm im Rahmen des Berufsausbildungsvertrags in zulässiger Weise übertragenen Tätigkeiten und zum Berufsschulbesuch verpflichtet.