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Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Daher bietet der Fachverband SHK NRW Fachbetrieben, die bislang nicht Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (ÜWG) sind, kurzfristig die Möglichkeit zur Fortbildung an.
Fachbetriebe, die bislang kein Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (ÜWG) sind.
255,00 €
(zuzüglich
19,00 %
MwSt. von
48,45 €:
insgesamt
303,45 €)
299,00 €
(zuzüglich
19,00 %
MwSt. von
56,81 €:
insgesamt
355,81 €)
Eine Ganztagsschulung mit anschließender Prüfung zum Fachbetriebsleiter findet als Online-Schulung statt. Eine erfolgreich abgeschlossene Fachbetriebsschulung ermöglicht die Benennung eines Fachbetriebsleiters für die Mitgliedschaft in der ÜWG.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Fachbetriebsleiter eingetragen werden können, die den Meisterbrief haben oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in einem einschlägigen Handwerk bzw. erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung.
Anmeldeschluss: 11.10.2026
| Max. Teilnehmerzahl | 25 |
|---|
Auftragsbearbeitung Shop & Landesstelle ÜWG Öl
Susanne Erben-Fischer
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