Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich das Ende der monatelangen Hängepartie, die bei allen Beteiligten zu großen Verunsicherungen geführt hat. Diese Verunsicherung geht bisher mit einer spürbaren Investitionszurückhaltung einher. Der seit circa 1 Jahr gut laufende Motor der freiwilligen Investitionen in nachhaltige CO2-Einsparungen hat dadurch Schaden genommen. Leider ergeben sich noch immer, speziell für Endkunden und das Fachhandwerk, eine Reihe von Fragen, deren praxistaugliche Beantwortung in aller Ruhe und Sorgfalt anzugehen sein wird.
Während es den Fachkreisen gelungen ist, wenigstens eine formelle Technologieoffenheit in das mittlerweile äußerst kleinteilige und bürokratieaufbauende Gesetz einfließen zu lassen, stellt insbesondere die Thematik der Wärmenetzplanung sowohl die Kommunen, als auch die Endverbraucher vor schwierige Praxis-Entscheidungen, deren Tragweite nicht zu unterschätzen ist. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass der „schwarze Peter“ im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von Einem zum Nächsten weitergereicht wurde…
Zu hoffen ist, dass sich die, eigentlich bereits im Vorfeld, mehrfach vorgebrachten Fragen schnell durch Konkretisierungen praxisnah und rechtssicher beantworten lassen. Nur so kommen wir zu einer Modernisierungsdynamik und Investitionsbereitschaft der Haus- und Wohnungseigentümer, wie vor der Gesetzgebungsphase.
In unseren nächsten Newslettern werden wir u.a. folgenden Fragen aufgreifen und weiter vertiefen:
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Was wurde mit dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen und was muss auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene noch geregelt werden?
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Was geschieht, wenn eine alte Heizung irreparabel defekt ist und schnell getauscht werden muss. Welche Erleichterungen, Übergangs- und auch Abschaltfristen gibt es?
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Wie wird sich der künftige CO2-Preis auf die Entwicklung der Gas- und Ölpreise auswirken?
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Ist Wasserstoff eine, zumindest mittelfristig wirtschaftliche Alternative für Versorger und Endkunden?
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Was darf man ab dem 01.01.2024 im Neubau in einem Neubaugebiet, im allg. Neubau bzw. bei einer Modernisierung einbauen und wann enden mögliche Übergangsfristen für Erleichterungen?
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Was hat es mit der kommunalen Wärmeplanung auf sich? Was geschieht, wenn die Kommune z.B. erst 2028 einen Plan vorlegt? Was ist die „beste“ Lösung bis dahin?
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Kann den Endverbrauchern ein Anschlusszwang an ein Wärmenetz auferlegt werden?
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Ist man bei einem Anschluss an Fern-, Nah- oder Quartierswärme ggf. in einer Kostenfalle? Wer sorgt dafür, dass man auch in Zukunft eine Wahlmöglichkeit des Energielieferanten der leitungsgebundenen Energie hat?