Trotz der Hinweise und Einsprüche der Fachkreise, die sich nach Inkrafttreten tatsächlich mit den Konsequenzen unausgegorener Politkompromisse im Rahmen einer Monsterverordnung, dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auseinandersetzen müssen, bastelt die Bundesregierung weiter an irrealen Vorgaben. Der vorliegende Entwurf, der nicht nur bei den Bau- und Ausbaugewerken, sondern auch bei Immobilienbesitzern, Immobilienverwaltungen und Betreibern öffentlicher Gebäude mehrheitlich auf Kopfschütteln trifft, wird leider nicht die Umweltentlastung bringen, die von seinen Treibern erhofft und prophezeit wird.
Es deutet sich eine komplett diktierte Elektrifizierung an, die so keinesfalls umgesetzt werden kann. Dass es in einem modernen Industriestaat nicht mehr möglich sein soll, innovative und bezahlbare Technologien einzusetzen, deren Entwicklung Deutschland einmal stark gemacht haben, und für die Beheizung und Warmwasserbereitung faktisch nur noch ein Basisprodukt verwendet werden soll, ist schier unfassbar. Das dafür Millionen Nutzer mit abenteuerlichen Kosten zur Kasse gebeten werden, nimmt man billigend in Kauf und verweist auf staatliche Unterstützung. Nun ist es offenbar endgültig vorbei mit der freiheitlichen Energiewahl und dem noch vor wenigen Jahren offensiv geführten Kampf gegen „Abhängigkeiten von Energieversorgern als Monopolisten“. Denn jetzt wird sogar noch ein Zahn zugelegt: Die Abhängigkeit von Nah- und Fernwärmeanbietern, die ja nur das Beste wollen für die in ihren Quartieren abhängig gemachten Nutzer. Und damit auch eine Geschichte draus wird, soll die Effizienz natürlich auch hierbei überprüft werden, und das regelmäßig und stringent. Spannend, dass da wieder das Schornsteinfegerhandwerk ins Spiel kommt, denn die prüfen - wie der Name schon sagt - nochmal was?
Eins vorweg: Das SHK-Handwerk steht auch für die Wärmepumpe. Das ist klar. Trotzdem − die Effizienz elektrischer Heizsysteme, wie die von der Bundesregierung stark glorifizierte Wärmepumpe, gehen aber mit hochwärmegedämmten Gebäuden einher; mit neuen Fenstern, Dachdämmung, Fassadendämmung, großen Heizflächen und mit erschwinglichen Strompreisen. Und genau hier öffnet sich die Büchse der Pandora ganz, ganz weit: Solche Maßnahmen sind eben für den Großteil der Menschen in Deutschland nicht erschwinglich. Sofern sie nämlich überhaupt vom Eigentümer realisiert werden (können), zahlt spätestens der Mieter die Rechnung. Dass ein Finanzministerium nun die Plattitüde „wir lassen keinen im Stich“ doch relativiert, deutet darauf hin, dass die nun notwendig werdende Unterstützungsleistung für große Teile der Bevölkerung um gewaltige Summen erhöht werden müsste, wie gesagt: Müsste. Die Förderung müsste langfristig, verlässlich sowie unkompliziert aufgesetzt werden und eben nicht wie in der Vergangenheit über kurzfristig angekündigte, beschränkte Töpfe überwacht von einer überlasteten Förderbehörde.
Warum die steuerliche Erleichterung solcher Maßnahmen − wie ja bereits einmal erfolgreich mit dem § 82a EStDV praktiziert − nicht mehr ins Auge gefasst wird, das dürfte ein Geheimnis bleiben. Die Begründungen dazu, insbesondere über die ja ohnehin immer gern als Feigenblatt dienenden „Europarechtlichen Bedenken“, sind schon durchaus interessant.
Neben ungezählten Fragen, beispielsweise nach dem erforderlich werdenden gigantischen Stromangebot, dass bei diesem Vorhaben ja eigentlich nur aus Umweltenergien stammen darf; den dazugehörigen Netzen, die natürlich auch dem gleichzeitigen Hochfahren der E-Mobilität Rechnung tragen; der unüberschaubar anmutenden Investitionssumme zur Ertüchtigung von Millionen Gebäuden, immer verbunden mit Material- und Lieferengpässen, muss am Ende aber auch die Frage gestattet sein: Wer soll nach der nächsten Bundestagswahl diese Suppe auslöffeln.
Bevölkerung und Wirtschaft mit Verordnungsvorgaben und immer weiteren Kontrollen unter Druck setzen zu wollen, ist bislang fast immer gescheitert. Beste Beispiele sind ja die, dem neuen GEG-Entwurf vorgeschalteten Verordnungen: Über Jahrzehnte hinweg haben weder Wärmeschutzverordnung, Heizungsanlagenverordnung, Energieeinsparverordnung noch das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetz dazu geführt, dass die dort vorgeschriebenen Maßnahmen zufriedenstellend umgesetzt wurden. Bestes Beispiel der Verweigerungshaltung sind die Defizite in und an Gebäuden der öffentlichen Hand selbst. Allein diese rasch auf den erwünschen Stand zu bringen, erscheint unrealistisch.
Die dringenden Erfordernisse rasch viel CO2 einzusparen, können weder erzwungen noch vermeintlich über Förderungen erkauft werden. Um tiefe Einschnitte in die Immobilien- und Baubranche und damit auch in das gesamte Wirtschaftssystem Deutschlands zu vermeiden, müssen andere Wege beschritten werden, die nicht von vorneherein Abwehrhaltungen auslösen. Nicht anders ist der aberwitzige Anstieg neu verbauter Gas- und Ölheizungen in 2023 zu erklären. Um es noch einmal deutlich auszudrücken: Die Energiewende kann nicht mit öffentlichen Förderungen in abenteuerlichen Größenordnungen erkauft werden. Denn der Gebäudebereich in Deutschland ist ja nur eine - für die hier Betroffenen zwar große aber im Verhältnis zum tatsächlichen Ziel, einer weltweit so dringend erforderlichen CO2-Einsparung - winzige Maßnahme, für die eine Schwächung unserer Wirtschaft nicht in Kauf genommen werden darf. Denn dies dürfte die so wichtigen langfristigen Investitionen für weitere Maßnahmen zu Nichte machen.
Es gibt intelligente und real umsetzbare Möglichkeiten, die Immissionen auch rasch zu senken und genau dafür steht das SHK-Handwerk seit vielen Jahrzehnten gegenüber seinen Kunden, die langfristig auf ihren SHK-Profi vertrauen. Wir können und werden unsere Anstrengungen im Schulterschluss mit den betroffenen Gewerken daher auch weiterhin verstärken. Ebenso muss man sich dazu in den politischen Kreisen vom Festhalten an unrealistischen Wahlversprechen und dem Gedanken, CO2-Musterschüler werden zu wollen, befreien. Die Menschen werden dies verstehen, ebenso wie die Tatsache, dass die erforderlichen Maßnahmen immer den privaten Geldbeutel treffen. Jedoch muss Anwendern und Nutzern auch weiterhin das möglich sein, was einen freiheitlichen Staat ausmacht: Wahlmöglichkeiten der Technologie, deren Nutzung und Anpassung in der individuellen energetischen Anwendung. Die damit verbundenen emissionstechnischen Vorgaben sind dagegen Staatsaufgabe und letztlich auch durch den Staat – in welcher Form auch immer – stringent zu prüfen. Denn wer für hohe Emissionen viel zahlen muss, wird ganz rasch neue Wege suchen und in einer tatsächlich technologieoffenen Welt dann auch Lösungen finden können.