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Düsseldorf | 03.04.2023
Pressemitteilung

SHK-Unternehmer Andreas Pierlings im Interview zur aktuellen Lage im Privatkundengeschäft

Andreas Pierlings (rechts) ist täglich mit seinem Mitarbeiter, Herrn Freitag, (links) für seine Kunden im Einsatz. © A. Pierlings GmbH

Das SHK-Handwerk steht für Beratung und individuelle handwerkliche Lösungen für Heizung, Bad, Trinkwasser und Raumluft. Aber der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes lässt noch zu viele wichtige Fragen offen - für das Fachhandwerk und für die Kunden. Ich habe mit einem Zwei-Mann-Betrieb aus Kaarst gesprochen, wie dort die aktuelle Situation im Kundengeschäft aussieht.

Herr Pierlings, Sie haben einen kleinen Sanitär- und Heizungsfachbetrieb in Kaarst. Wie sind die Reaktionen Ihrer Kunden auf den jüngsten Referentenentwurf des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums?

Aktuell werden wir mit Anfragen überschüttet. Ein Teil unserer Kundschaft ist verunsichert. Es werden Fragen gestellt wie: „Müssen wir dieses Jahr noch nutzen, um unsere Gas- oder Öl-Anlagen zu tauschen?“ oder „Welche Auflagen kommen auf uns zu?“. Ich als Heizungsbauer stehe bei energiepolitischen Themen an vorderster Front und bin der Ansprechpartner für meine Kunden. Aber aktuell müssen wir die politisch erzeugte Panik ausbaden.

Nun kommt es wohl so, dass 2024 Gas- und Öl-Brennwertkessel nur noch in Kombination mit 65 Prozent Erneuerbaren Energie eingebaut werden dürften.

Ich habe eigentlich jetzt schon über die Maße viel zu tun. Das Jahr ist für mich bereits gelaufen. Wir hatten in den letzten zwei Wochen oft Anrufe, bei denen Kunden ihre Gasheizungen dieses Jahr noch unbedingt tauschen lassen wollten.

Der ausschlaggebende Punkt für die Panikanrufe ist die angedachte Auflage ab 2024 Öl- und Gas-Heizungen nur noch in Kombination mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betreiben zu können. Da kommt ja eigentlich nur eine Hybridanlage in Frage. Damit meine ich eine Gasanlage in Kombination beispielsweise mit einer Luft-Wärmepumpe. Leider sind die Kosten auch da mittlerweile so immens hoch, dass wir von ca. 40.000 Euro sprechen. Da halte ich es technisch für ratsamer direkt auf eine Wärmepumpe umzusteigen. Diese Beträge hat nicht jeder Eigentümer mal eben auf der hohen Kante liegen. In den vergangenen Jahren sind die Rücklagen der Immobilienbesitzer aufgrund der verschiedenen Teuerungen geschrumpft.

Was treibt Ihre Kunden genau um?

Es ist die Unsicherheit in Bezug auf das, was die Politik beschließen wird und was das in der Realität für den Kunden kosten wird. Beispielsweise hat eine Kundin eine 17 Jahre alte Gas-Brennwertanlage. Hier ist zu überlegen was wirtschaftlicher ist, die notwendige, teure Reparatur durchzuführen, oder direkt eine neue Gasbrennwertanlage einzusetzen. Diese Kundin ist über 80 Jahre alt.* Sie ist dann zur Bank gegangen, in der Hoffnung noch einen Kredit für eines der Vorhaben zu bekommen. Wir haben in der Kundschaft sicherlich 10 bis 20 weitere gleichgelagerte Fälle. Für die Betreiber wäre es preislich sicher nicht mal eben zu stemmen, voll auf die Wärmepumpe umzurüsten.

Oder es kommt zum Verkauf der Immobilie – unsaniert – mit Verschiebung der Kosten auf die jüngere Generation. Da habe ich beispielsweise eine vierköpfige Familie in der Kundschaft. Sie haben sich vor wenigen Jahren eine Immobilie gekauft und wir wissen alle, dass alleine der Kauf einer Immobilie sich stark verteuert hat. Sie stehen dann vor der Entscheidung neben dem Hauskredit einen weiteren Kredit von 30.000 bis 40.000 Euro für eine Wärmepumpe aufzunehmen. Das ist eine enorme Belastung, wenn sie sich überhaupt für den Wechsel entscheiden.

Als Fachbetrieb, der die politischen Vorgaben im Gebäudesektor umsetzen soll und als direkter Ansprechpartner der Immobilienbesitzer, die die Wärmewende bezahlen sollen, was würden Sie der Politik gerne mitteilen?

Ich würde mir wünschen, dass seitens der Politik Änderungen am Gebäudeenergiegesetz besser durchdacht und klarer formuliert werden, bevor Aussagen dazu getätigt werden.  

Ich als SHK-Unternehmer wie auch meine Kunden brauchen mehr Planungssicherheit. Es dürfen keine unrealistischen Übergangsfristen gesetzt werden und es kann nicht sein, dass man sich ab nächstes Jahr alleine auf den Einsatz der Wärmepumpe versteift. Es muss viel realitätsnaher darüber nachgedacht werden, ob es nicht auch weitere Technologien gibt, die ebenfalls langfristig zum Ziel führen. Beispielsweise liegen fast überall Gasleitungen. Diese könnten zukünftig auch mit Biogas oder mit einem stetig steigenden Anteil an grün erzeugtem Wasserstoff beschickt werden.

Es ist oftmals nicht so einfach möglich, eine Wärmepumpe im Bestand zu installieren. Man muss jede Immobilie individuell auf den Einsatz einer Wärmepumpe hin überprüfen. Der Beratungsaufwand ist höher, die Installationszeit im Vergleich zu anderen Technologien länger. Denn bedacht werden muss auch die Flächenvergrößerung von Heizkörpern und die Dämmung des Gebäudes, damit eine Wärmepumpe energetisch und in Bezug auf die Betriebskosten Sinn macht.

Für mich als kleinen Betrieb liegen die Lieferzeiten für eine Wärmepumpe und das Zubehör aktuell zwischen 8 und 12 Monaten. Wie bereits gesagt, immer mehr Kunden wollen jetzt noch schnell eine neue Gastherme. Mein Großhandelspartner hat mir telefonisch bestätigt, dass die Bestände an Gasgeräten bereits schwinden. Der Run hat also bereits begonnen.

Stellen Sie sich nun die Situation vor, wenn jetzt im Laufe des Jahres ein Verbot für den Einbau reiner Gas- oder Öl-Heizungen ab 2024 tatsächlich kommen würde und eine Kundenanlage beim Anheizen im Herbst kurzfristig kaputtgeht. Man kann den Kunden im Winter doch nicht Monate ohne Heizung und Warmwasser dastehen lassen. Mir ist nicht klar, wie sich die Politik das vorstellt.

Zur Person Andreas Pierlings

Andreas Pierlings ist SHK-Unternehmer der A. Pierlings GmbH Sanitär- und Heizungstechnik aus Kaarst. Ein kleiner Handwerksbetrieb mit ihm als mitarbeitendem Chef im Büro und auf der Baustelle. Gemeinsam mit seinem Mitarbeiter ist er vorrangig für Privatkunden tätig, übernimmt aber auch Sanitär-, Heizungs- und Kundendienstarbeiten für zwei Hausverwaltungen.
 

* Ausnahmen: Die Regel für den Einbau neuer Heizungen nur mit 65% erneuerbaren Energien gilt voraussichtlich nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Fachbetriebslogo

Das Fachbetriebslogo kennzeichnet SHK-Betriebe als Mitglieder einer der SHK-Verbandsorganisation angeschlossenen Innung. Die Verwendung ist Mitgliedern der SHK-Verbandsorganisation in NRW gestattet.

© FVSHK NRW

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  • Interview zur aktuellen Lage im Privatkundengeschäft
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