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07.05.2023
Pressemitteilung

Erst die Heizung, dann das Auto?

Ein ketzerisches Gedankenexperiment von Hans-Peter Sproten (ehemals HGF)

© FVSHK NRW

Herbst 2024: Verbot neuer Pkw-Verbrennungsfahrzeuge ab 2025

Laut der Quelle Bündnis90/DIE GRÜNEN lag der Verkehrssektor im Jahr 2022 mit einem CO2-Ausstoß von 148 Mio. Tonnen deutlich über den Klimavorgaben. Damit toppt er sogar den Gebäudesektor (112 Mio. Tonnen).

Der erfolgreich durchgedrückte Entwurf zur Verschärfung des GEG lässt diesen zur Blaupause für den Verkehrssektor werden. Folgerichtig die entsprechende Reaktion der Politik: Sie beschließen kurzfristig ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren für Benzin, Diesel und Erdgas ab 2025 per Verordnung.
Die Einsprüche und geforderten Übergangsfristen sämtlicher betroffener Fachkreise konnten dabei nicht  berücksichtigt werden, sei man doch an die Inhalte der Koalitionsvereinbarungen gebunden. Entgegenkommen zeigte man dagegen im Hinblick auf den Bestand der mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Fahrzeuge in Deutschland. Sie dürfen auch weiterhin betrieben und repariert werden. Eine Börse für gebrauchte Ersatzteile soll den langfristigen Betrieb sicherstellen.

Neu zugelassen werden dürfen damit ab 2025 nur noch Elektrofahrzeuge oder, – um der Technologieoffenheit Rechnung zu tragen – wasserstoffbetriebene Pkw.

Anfragen hinsichtlich fehlender Netzkapazitäten für Ladestationen, die zusätzlich mit einer weiteren Belastung durch ca. 500.000 neue Wärmepumpen im Jahr einhergehen, konnten bislang nicht beantwortet werden. Fest steht jedoch: Anders als bei der Heizungsindustrie seien die Industriestandorte im Automobilbau mit viel Weitsicht bereits frühzeitig ins Ausland verlegt worden. Engpässe sind somit nicht zu erwarten. Dies gelte ebenfalls für den Vertrieb der E-Fahrzeuge, der –anders als bei dem Einbau von Wärmepumpen – nicht am Handwerk scheitert. Der Bau entsprechender Ladestationen sei über die kommunale Versorgungswirtschaft geklärt und wird sicherlich bald in Schwung kommen.

Neu geregelt wurde auch die wiederkehrende Prüfung der Fahrzeuge: Nunmehr wird eine jährliche Kontrolle der Effizienz- und Verbrauchswerte durch den TÜV vorgeschrieben. Erhöhte Verbräuche werden nun mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet. Dass sich im elektrischen Energie- und Anlagenbereich bewährte Schornsteinfegerhandwerk wurde bei der Prüfung aber Außen vorgelassen.      

Die Umstellung geht mit einem bislang nicht definierten Förderprogramm einher. Das damit langfristig notwendig werdende Fördervolumen soll Härtefälle vermeiden. Folgendes liest man in der Regierungserklärung: Wir bewegen uns bei der Neuanschaffung eines Elektrofahrzeugs – anders als beispielsweise bei der gemäß GEG vorgeschriebenen Wärmepumpe – in einem unterschwelligen Finanzierungsrahmen, der mit Fördermitteln für den Verbraucher gut zu realisieren ist. Wir lassen dabei keinem im Stich Und weiter: Eine Abstimmung mit dem Finanzministerium erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.   

Auch bei dieser anstehenden Verordnung werden Menschen ab dem 80. Lebensjahr von der Elektrofahrzeugverpflichtung ausgenommen. Sie dürfen ihren alten Verbrenner weiterfahren.

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