GModG ist in Kraft
Das GModG ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch sind damit seit dem 29.07.2026 in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.