ZVSHK-Checkliste: Asbestverdacht im Sanierungsbereich
Sanierungsarbeiten im Gebäudebestand bis einschließlich 1993 stehen generell unter Asbestverdacht. Als Gefahrstoff mit schweren gesundheitlichen Langzeitwirkungen gelten für Arbeiten mit Asbest deshalb strenge Voraussetzungen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der daraus TRGS 519. Hier finden Sie die aktuellen Technischen Regeln dazu: {https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-519}
Einen raschen Überblick über regulatorische Anforderungen stellen Ihnen die aktualisierten „Checklisten: Asbest im SHK-Handwerk“ vom ZVSHK unten im Downlaod zur Verfügung.