ZDH-Informationsseite zur E-Rechnung
Seit dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Der Gesetzgeber hat dies mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz so festgelegt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht und nun schrittweise eingeführt wird.
Ab dem 01. Januar 2027 bzw. dem 01. Januar 2028 folgt dann auch die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Der ZDH hat auf seiner Homepage eine Informationsseite zum Thema E-Rechnung sowie eine FAQ-Liste zur Verfügung gestellt: www.zdh.de