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10.04.2026

Wo bleibt das GMG?

© Gert – stock.adobe.com

Wir erinnern uns: Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, so steht es im Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Nun ist Ostern vorbei und was hat die Politik geliefert? Nichts. Deshalb fordert die SHK-Handwerksbranche nochmals, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen!

Wo ist das Problem?

Neben anhaltender Verunsicherung im Kundenkreis, der gewillt ist, in moderne und effiziente Heizungen zu investieren, allerdings zögert in Anbetracht der Ungewissheit, wie künftig Rahmenbedingungen und Förderkulisse aussehen, drängt nun auch ein zeitliches Problem, das mit einer Übergangsfrist des „alten“, aber noch geltenden GEG zusammenhängt: 

Der 1. Juli 2026 ist Stichtag für die Geltung der GEG-Vorgaben in Großstädten. Dann gilt die Pflicht aus dem aktuellen GEG, dass neue Heizungen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das ist Gesetz und gilt so lange, bis es außer Kraft gesetzt wird – was die Regierung erklärtermaßen ja tun will. Wenn sie es aber bis dahin nicht schafft, ihre bekundeten Absichten auch in geltendes Recht zu übersetzen und neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, bleibt erst einmal alles beim Alten. Die Bundesregierung läuft also Gefahr, dass mit dem Greifen der 65 Prozent-GEG-Vorgabe im Juli genau das passiert, was sie so vehement abschaffen will. Und auf genau das Szenario deutet leider auch die verpasste Osterfrist ohne Gesetzesentwurf.

Wie ist der Zeitplan?

Ursprünglich sollte alles ganz schnell gehen, mit der Abschaffung des Habeckschen GEG. Doch bisher gibt es nur wenig mehr als einen neuen Namen, unter dem die künftigen Heizungsregeln firmieren sollen: GMG für Gebäudemodernisierungsgesetz. Wie das nach dem Willen der Regierungsfraktionen inhaltlich aussehen soll, deuten bisher nur die sogenannten Eckpunkte vom 25. Februar an. Auch die hätte es eigentlich schon viel früher geben sollen.

Nichtsdestotrotz soll man in Berlin wohl weiterhin davon ausgehen, dass das Kabinett den GMG-Entwurf Mitte April beschließt und das neue Gesetz nach Befassung durch die zuständigen Gremien im Mai/Juni tatsächlich noch rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten kann. Ob das auch für eine mögliche Neuregelung der Förderung und die im Rahmen des „Wärmepaketes“ ebenfalls vorgesehene Novelle des Wärmeplanungsgesetzes gilt, ist offen. So offen wie nach unserem Dafürhalten auch der (sehr) ambitionierte Zeitplan selbst.  

Was muss passieren?

Einfach gesagt: Der Gesetzgeber muss handeln! Entweder schafft es die Regierung, ihr Gesetzgebungsvorhaben so schnell umzusetzen, dass, wie geplant und verlautbart, zum 1. Juli die propagierten Neuregelungen in Kraft treten können. Oder die Juli-Frist des noch geltenden GEG wird aufgeschoben, bis das neue Gesetz da ist. Das würde nicht nur drohende rechtliche Unsicherheit und Verunsicherung vermeiden, sondern auch Ruhe ins Verfahren und die nötige Zeit und Muße bringen, um am Ende wirklich durchdachte, belastbare und im wahrsten Sinne nachhaltige Regelungen schaffen zu können, auf die sich alle dann auch verlassen können. Zumal nach derzeitigem Stand nicht unwahrscheinlich ist, dass das neue Gesetz eben nicht rechtzeitig fertig wird. Schon das Eckpunktepapier der Regierung hatte ja einige Verspätung…

Was will die Bundesregierung laut Eckpunktepapier zum GMG?

  • Die 65% Erneuerbare-Energien-Vorgabe des GEG entfällt, ebenso Betriebsverbote für bestimmte Heizungen. Keine Verpflichtung zum Ausbau funktionierender Heizungen.
  • Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizungen sollen auch Gas- und Ölheizungen möglich sein, wenn diese einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen („Biotreppe“). Ab 2029 gilt ein 10%- Anteil; weiterer Anstieg bis 2040 dann in drei Schritten.
  • Die neue „Biotreppe“ gilt auch für Heizungen, für die bereits nach „altem“ GEG die sukzessive Beimischung grüner Anteile vorgeschrieben war; eine Angleichung folgt.
  • Die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl werden zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichem Gas bzw. Heizöl verpflichtet. Diese „Grüngas-/Grünölquote“ startet 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent und läuft dann hoch. Industrie und Gewerbe werden ausgenommen.
  • Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.
  • Der Rechtsrahmen für Fernwärme soll in einem Wärmegesetz geregelt und der Fernwärmeausbau gestärkt werden. 
  • Heizungsregulierung und Kommunale Wärmeplanung werden entkoppelt und die Wärmeplanung für kleine Kommunen wird vereinfacht. 

Auch wenn das zu diesem frühen Zeitpunkt wie Kaffeesatzleserei anmuten mag, zeigt es jedenfalls die Richtung, in die der Gesetzgeber gehen will. Näheres dazu in den „Eckpunkten, den „FAQ“ und dem “Infopapier” der Regierungskoalition im Download unten.   

Was ist bekannt – und was nicht?

Klar ist, dass sich insbesondere das Fachhandwerk nach viel Kritik am GEG der Ampelkoalition schnell auf die damaligen Neuregelungen eingestellt hat. Auf die professionelle Umsetzung folgten dann, schon im Wahlkampf thematisierte, unterschiedlichste Ankündigungen aus Regierungskreisen, von Änderung bis Abschaffung, ohne dass dem bis dato wirklich Taten gefolgt wären. Als Folge des Stillstandes und der zum Teil konträren Aussagen der Politik beklagt nicht nur unsere Branche nach wie vor große Unsicherheit der Kunden, die an sich offen sind für energetische Sanierungen, sich aber zurückhalten mit Investitionen in Anbetracht einer ungewissen Rechtslage und Fördersituation.

Während die aktuelle Aussicht auf verlässliche Rahmenbedingungen im Grunde positiv gesehen und im Hinblick auf eine gesicherte Förderungsfinanzierung begrüßt wird, tauchen in Anbetracht dessen, was die im Februar veröffentlichten Eckpunkte andeuten, auch Fragezeichen auf: Wo sollen Biogas und Wasserstoff für die neue Biotreppe herkommen? Nötige Beimischungen werden absehbar knapp und teuer – und im Zweifel anderswo gebraucht. Zusammen mit steigender CO2-Bepreisung und höheren „Netzerhaltungskosten“ pro Kunde stellt sich nun umso mehr die Kostenfrage. Fraglich ist, ob mit dem neuen GMG auch tatsächlich „die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie 1:1 umgesetzt werden“, wie von der Regierung verlautbart. Und bei einer Bilanz der Gesetzesfolgen erst 2030 könnte eine nötige Nachschärfung im Hinblick auf EU-Vorgaben ebenfalls teuer sein - und zu kurzfristig. 

Was fordern wir?

Gute Politik schafft Verlässlichkeit, mit breiter Akzeptanz und möglichst im Konsens. Und unter Einbeziehung der maßgeblichen Akteure, die die neuen Regeln umsetzen sollen. Im Verbund mit unserem Bundesverband machen wir den Verantwortlichen auch aktuell wieder deutlich, dass die Branche als zentraler Akteur der Wärmewende eine Schlüsselrolle bei der Transformation unserer Wärmeversorgung übernimmt. Und das SHK-Handwerk der kompetente und verlässliche Ansprechpartner ist, der verunsicherte Immobilienbesitzer technologieoffen und herstellerunabhängig berät. Und vor allem machen wir klar, welche Punkte aus unserer Sicht wichtig sind bei einer anstehenden Neuregelung: Eine attraktive, sichere und dauerhafte Förderkulisse, echte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit im Hinblick auf Fernwärme, ohne Anschluss- und Benutzungszwänge, einen stabilen Rechtsrahmen, um nur Einiges zu nennen. 

Auf den Punkt gebracht hat es schon unser Landesinnungsmeister Ulrich Grommes, als er mit Blick auf die GMG-Eckpunkte erklärte: „Was jetzt zählt, sind klare Leitplanken, ein belastbarer Zeitplan und anschließend langfristige Beständigkeit. Wir brauchen eine stabile Phase, in der das Handwerk beraten und installieren kann – und in der Bürgerinnen und Bürger das verloren gegangene Vertrauen zurückgewinnen. Die Verunsicherung muss beendet werden.“ 

 

Weiterführende Informationen

  • GMG: Verbandstatement zu den Eckpunkten
  • SHK-Wiki: Gebäudemodernisierungsgesetz

Downloads

  • FAQ Gebäudemodernisierungsgesetz
    135 KB
  • Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz
    159 KB
  • Infopapier Gebäudemodernisierungsgesetz
    133 KB

Sprechen Sie mich gerne an:

Geschäftsführer Recht

Peter Schlüter

0211 69065-50

schlueter@shk-nrw.de

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