VOB Teil B
Die VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Diese Bestimmungen regeln – teilweise abweichend von den Vorschriften des BGB - die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern während der Bauausführung.
Inhalt der VOB/B:
Um was geht es in der VOB/B? Es geht um die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn sie einen Bauvertrag miteinander geschlossen haben.