Viel Geld – wenig Verantwortung
„Haftungsausschluss“ für Heizlastberechnungen durch Energieberater/Planer
Aktuell versuchen Energieberater und Planer vermehrt, für ihre Heizlastberechnungen die ausführenden Betriebe mit in die Verantwortung zu nehmen. Unter der Überschrift „Haftungsausschluss“ findet sich häufig folgender Satz: „Gemäß VOB ist die ausführende Firma verpflichtet, diese Daten vor Ausführung der Arbeiten zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind dem Planenden schriftlich mitzuteilen.“