Preissteigerungen weitergeben: Wegfall der Geschäftsgrundlage
Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Die Verträge sind geschlossen und ohne vertragliche Anpassungsklausel sind die Vertragspreise bei gleichbleibender Leistung in der Regel nicht veränderbar. Hoffnung schöpfen viele aus dem gesetzlichen Preisanpassungsanspruch des § 313 Abs. 1 BGB.