Nix wert: Online Attest ohne vorherige Untersuchung
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 1. April 2021 (Az.: 42 Ca 16289/20) entschieden: Ein Attest vom Online-Dienst „www.au-schein.de“ ohne vorherige ärztliche Untersuchung reicht nicht, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Damit besteht auf dieser Grundlage kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Über diesen Online-Dienst erhält man gegen Zahlung einer Gebühr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF ausschließlich im Wege der Fernbehandlung. Hierzu muss man nur einige Fragen Gesundheitszustand beantworten. Zunächst wählt man zwischen gängigen Erkrankungen aus, wie beispielsweise Erkältung, Magen-Darm, Rückenschmerzen, Stress etc. Im Anschluss werden vorformulierte Fragen beantwortet, wobei vorgegebene Antwortmöglichkeiten und Symptome zur Auswahl stehen. Die ärztliche Anamnese beruht im Regelfall auf diesen Angaben.