Neue Obergrenze bei Minijobs ab 1. Januar 2025
Aus dem 538-Euro-Job wird ein 556-Euro-Job
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro. Durch die gesetzlich vorgegebene dynamische Anpassung steigt damit die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Zum Mindestlohn dürfen Minijobber damit 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Wer Minijobber auf seiner Lohnliste hat, sollte die Verträge prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.