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Falls ja, dann kennen Sie möglicherweise die unerfreulichen Diskussionen über fehlende Freistellungen vom Berufsschulunterricht z.B. zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge, fehlende Transparenz der Berufsschule mit dem Hinweis auf den Datenschutz etc. Bereits 1995 haben das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierungen und die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern eine Handreichung dazu erarbeitet. Damit wird das Ziel verfolgt, die kooperative Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben mit ihren Überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu stärken und die hohe Qualität der Ausbildung weiter zu verbessern.
Diese Handreichung wurde gerade im Hinblick auf die aktuellen Erfordernisse aktualisiert und steht im Download zur Verfügung.
Die in dieser Handreichung enthaltenen Hinweise und Anregungen sind von den Berufskollegs, Ausbildenden und Überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu berücksichtigen. Damit ist dieses Werk ein neutrales Werkzeug bei der Klärung eventueller Differenzen mit Berufsschulen, das wir Ihnen sehr empfehlen.
Referent Technik / BIT-Berater
Ulrich Thomas
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