Heizungsförderung: Antragstellung ab sofort für alle Privatpersonen möglich
Aktualisierte information zum Zuschuss 458 bei der KfW
Seit dem 27.08.2024 können den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) auch Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, beantragen.