Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neu gefasst
Sanierungs-Stopp im Bau-Sektor?
Am 2. Dezember 2024 wurde die Gefahrstoffverordnung neu gefasst und um sechs Seiten erweitert. Schwerpunkt dieser Neufassung ist das seit 1993 als Baustoff verbotene Asbest. Von aktueller Bedeutung ist Asbest deshalb in allen Sanierungsbereichen. Das gilt für alle Gebäude, die vor dem Verbot errichtet wurden.