Frist für die Heizungsprüfung von Gasheizungen endet am 15. September 2024
Die Bundesregierung hat im August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der damals aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV).