Die Rotguss-Falle
2027 regelkonform eingebaut – bei Abnahme 2028 womöglich mangelhaft
Am 12. Januar 2028 wird der Grenzwert für Blei im Trinkwasser erneut abgesenkt, nämlich von 10 auf 5 µg/l. Damit darf ab diesem Zeitpunkt herkömmlicher, bleihaltiger Rotguss nicht mehr verbaut werden. Was viele SHK-Betriebe bei der aktuellen Auftragsplanung unterschätzen: Entscheidend für die Mängelfreiheit ist nicht der Auftrag oder der Tag des Einbaus, sondern der Zeitpunkt der Abnahme. Wer heute noch „alte“ Werkstoffe verbaut, sollte unbedingt den Abnahmezeitpunkt im Blick behalten.
Es ist ein schleichendes Risiko, das derzeit in vielen deutschen Rohbauten einbetoniert wird. In den Lagern und Werkstattwagen des SHK-Handwerks befinden sich nach wie vor beachtliche Bestände an klassischen Rotguss-Fittings und -Armaturen (z. B. CC499K). Werkstoffe, die über Jahrzehnte als die verlässliche Allzweckwaffe gegen Korrosion galten. Doch die Uhr tickt unaufhaltsam: Das Umweltbundesamt (UBA) hat die befristete Aufnahme dieser bleihaltigen Legierungen (mit bis zu 3 % Bleianteil) in die Bewertungsgrundlage restriktiv gedeckelt. Am 11. Januar 2028 ist endgültig Schluss. Ab dem Folgetag gilt der verschärfte Grenzwert von maximal 5 µg/l Blei im Trinkwasser – ein Wert, den der klassische Rotguss im Stagnationswasser schlicht nicht einhalten kann.