Die Kunden lassen Sie ins Messer laufen
Brandschutzklappen mit Asbest
Immer wieder stellt sich Innungsfachbetrieben das leidige Thema Asbest im Alltag. Oft erst als Problem im Nachhinein. Nämlich dann, wenn Ihr Kunde fragt, was Sie zu seinem Schutz vor Asbest unternommen haben.
Raumlufttechnische Anlagen
Das gilt auch für Raumlufttechnische Anlagen (RLT) und dort insbesondere für Brandschutzklappen (BSK) mit Asbest-Bauteilen.
Ob es sich um solche BSKs handelt, ist vor allen Arbeiten zu prüfen, wofür unbedingt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist. Nicht erfolgte Prüfungen oder Wartungen ziehen dabei automatisch das Erlöschen der bauaufsichtlichen Zulassung nach sich!
Der Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V. stellt auf seiner Website „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ zur Verfügung, die deutlich werden:
Asbest-Bauteile in den BSK „könnte(n) für den Betreiber bedeuten:
- Unverzüglicher Austausch oder Sanierung der BSK (Priorität 1); eine Wartung ist nicht möglich
- Unverzügliche Stilllegung der RLT, ggfs. einhergehend mit Nutzungsverbot / Sperrung von Räumen bis zum Austausch / Sanierung der BSK.“