Beratungshinweise zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das neue Gesetz bietet verschiedene Heizungsoptionen, auch den fossilen Betrieb. Abgeschafft wurde nicht nur die 65 Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe. Auch die gesetzlich vorgesehene Beratungspflicht beim Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weggefallen. Warum das Thema Beratung für Fachbetriebe aktuell umso wichtiger ist, lesen Sie hier.
Mehr Optionen, mehr Unwägbarkeiten
Der Schwerpunkt des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) liegt nicht mehr auf der pauschalen 65-Prozent-EE-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen, sondern auf einer Kombination aus Wahloptionen, Einzelanforderungen und Brennstoffquoten. Für SHK-Fachbetriebe bedeuten die diversen Möglichkeiten für den Ersatz einer Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden, dass die Beratung der Kunden stärker systemoffen erfolgen kann. Dabei müssen die jeweiligen Anforderungen an die gewählte Option und deren konkrete Voraussetzungen beachtet werden. Mit Blick auf die „neue Freiheit“ ist die entscheidende Frage nicht, was jetzt wieder alles zulässig, sondern welche Heizung auf Dauer sinnvoll ist.