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10.01.2022

Asbest: Handlungshilfe für SHK-Fachbetriebe

Neue Gefahrstoffverordnung kommt 2024

© BGHM, BG ETEM, BG BAU

Asbest ist nach wie vor ein Problem. Zudem wird es in diesem Jahr eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geben. Aus diesen Gründen haben die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft* eine „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ speziell für Handwerksunternehmen im Sanierungsbereich herausgegeben.

Jährlich sterben in der Europäischen Union 30.000 bis 90.000 Menschen an arbeitsbedingten Asbesterkrankungen. Die Kosten belaufen sich auf 270.000.000.000 bis 610.000.000.000 Euro. Aufgrund dieser immensen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung werden die rechtlichen Regelungen und Vorgaben für Sanierungsarbeiten in Gebäuden, die vor 1994 gebaut oder renoviert wurden, europaweit deutlich verschärft.

Beweislast zukünftig indirekt beim Unternehmer

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass angestrebt wird, die Beweislast für Asbesterkrankungen umzukehren. Das bedeutet, dass zukünftig Unternehmer und Unternehmerinnen nachweisen müssten, dass Sie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten ergriffen haben. Ansonsten kann es teuer werden. Bislang werden die Kosten zu 98 Prozent von den Betroffenen und ihren Familien getragen. Die Verfahrensweise wird sich in der Praxis sicher deutlich komplexer darstellen. Faktisch sollten Sie sich und Ihre Mitarbeiter schützen, indem Sie regelmäßig die Standards der Arbeitssicherheit, siehe die folgend genannten Muster-Vorlagen, im Allgemeinen und die deutlich steigenden Anforderungen zum Umgang mit Asbest im Speziellen erfüllen.

Branchenlösung soll konkrete Hilfestellungen bieten

Die verlinkte Handlungshilfe beschreibt das Vorgehen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Fliesenklebern und Spachtelmasse (PSF) beim Bauen im Bestand während der Überganszeit bis zur neuen Gefahrstoffverordnung. Im Anhang des Dokuments finden Sie folgende Vorlagen als Hilfestellungen:

  • ein Muster-Arbeitsblatt,
  • eine Checkliste allg. Schutzmaßnahmen für alle Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Asbest,
  • eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie
  • zwei Muster einer Betriebsanweisung.

Alle erwähnten Vorlagen finden sich als digitale Dokumente auch im Internetportal Arbeitssicherheit des Fachverbandes SHK NRW. Ihr Ansprechpartner für die Nutzung und Einrichtung dieses Digitaltools ist Norbert Stenkamp.

* BGHM, BG ETEM, BG BAU

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