Arbeiten an Gas- und Wasseranlagen erfordern Eintrag ins Installateurverzeichnis
Nach einer langen Überarbeitungszeit konnte am 1. November 2021 die neue Richtlinie für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen verabschiedet werden. Bereits zum 1. Juni 2019 wurde das für Nordrhein-Westfalen gültige Verfahren des Landesinstallateurausschusses zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis angepasst. Beide Unterlagen finden Sie unten als Download.