Alle Jahre wieder
… empfiehlt sich im Winter der sogenannte Frostbrief. Dieser Dauerbrenner unter den Musterschreiben ist im Interesse des Heizungsbauers, wenn in der kalten Jahreszeit eine Heizung im Neubau in Betrieb genommen werden soll.
Damit wird im Hinblick auf die zu erwartenden jahreszeitlich bedingten Einflüsse mit möglichem Frost der Kunde auf Gefahren für seine Anlage und erforderliche Vorsorgemaßnahmen hingewiesen und, aus Sicht des Unternehmers wichtig, die rechtliche Position des Ausführenden abgesichert.
Teilabnahme/Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen
Sehr geehrte/r ...,
Ihrem Wunsch entsprechend werden wir am … die Heizungsanlage im Bauvorhaben …. als Teilleistung aus unserem Auftrag in Betrieb nehmen.
Wir bitten Sie noch, dafür zu sorgen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wasser zum Füllen der Anlage muss vorhanden sein.
- Die Versorgung mit elektrischer Energie für die elektrischen Anlagenteile muss gesichert sein.
- Für pneumatische Anlagenteile muss Druckluft zur Verfügung stehen.
- Brennstoff muss in ausreichender Menge verfügbar sein.
- Sämtliche Bauteile müssen dicht sein. Alle Türen, Fenster, Montageöffnungen und Aussparungen, die an Außenwänden liegen, müssen unbedingt verschlossen bzw. abgedichtet werden.
- Die Heizzentrale und … müssen absperrbar sein.
- Für die Kontrolle und Überwachung des Heizbetriebes auch während der Nacht und am Wochenende ist zu sorgen.
Nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage kann es unter Umständen zu Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Witterungseinflüsse, Einrichtungsarbeiten etc. kommen, die durch uns nicht zu vertreten sind und für die wir auch keine Haftung übernehmen können. Das gilt vor allem an Frosttagen. Eine Wasserentnahme aus dem Heizungsnetz ist ausdrücklich zu untersagen.
Sollten Sie oder Ihr Beauftragter über die Bedienung der Anlage nicht unterrichtet sein, so bitten wir um Ihre kurzfristige Kontaktaufnahme (Tel…, Mail...).
Bei Funktionsstörungen der Anlage ist unser Kundendienst unter der Telefonnummer … zu erreichen.
Für die zum Heizbetrieb erforderlichen Anlagenteile beantragen wir hiermit die Teilabnahme.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Abnahmevorschriften (BGB, VOB/B bzw. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nunmehr die Verantwortung für die Heizungsanlage Ihnen als Auftraggeber bzw. Betreiber der Anlage übergeben.
Sollten Sie mit der Teilabnahme und der damit verbundenen Haftungsübernahme nicht einverstanden sein, ist eine Inbetriebnahme der Heizungsanlage nicht möglich.
Wir ersuchen Sie nun, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und deren Einhaltung zu überwachen.
Freundliche Grüße