EnSimiMaV: Gefordert ist eine Heizungsprüfung, kein genormter Heizungscheck
Aktuell wird im Zusammenhang mit der EnSimiMaV von Medien und Kunden oftmals der Begriff „Heizungscheck“ verwendet. Diese Bezeichnung ist irreführend. Die seit 1. Oktober 2022 geltende Bundesverordnung meint das rein visuelle Verfahren einer „Heizungsprüfung“. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen sollten.