1. BImSchV für den Praktiker
Die DIN-A4-Broschüre enthält den komplett geänderten Verordnungstext, alle Anlagen und einen ausführlichen Kommentar. Die Verordnung trat am 26. Januar 2010 in Kraft.
In altbewährter Form hat der Fachverband SHK NRW für seine Mitgliedsunternehmen den o. g. Kommentar für die Praxis erstellt. Gegenüber der bisher geltenden Rechtslage wird der Anwendungsbereich für Öl- und Gasheizung sowie für feste Brennstoffheizungsanlagen erweitert. Einzelraumfeuerungsanlagen sind neu in den Anwendungsbereich aufgenommen worden.
Die wichtigsten Punkte der neuen 1. BImSchV sind:
- Neu errichtete Einzelraumfeuerstätten nur mit Typprüfung und Konformitätserklärung des Herstellers.
- Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet und betrieben werden, sind mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung auszustatten.
- Festlegung von Anforderungen an die Größe von Pufferspeichern.
- Verlängerte Überwachungsintervalle für Öl- und Gasfeuerungsanlagen.
- Keine Verschärfung der zulässigen Abgasverlustwerte bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen.
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