Fit für die neuen Anforderungen an Ölanlagen für Monteure
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Fachbetriebe nach § 62 AwSV haben sicherzustellen, dass die verantwortliche Person sowie das eingesetzte Personal, welches an Ölanlagen tätig ist, regelmäßig alle zwei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.