Fit für die Anforderungen an Ölanlagen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Fachbetriebe nach § 62 AwSV haben sicherzustellen, dass die verantwortliche Person sowie das eingesetzte Personal, welches an Ölanlagen tätig ist, regelmäßig alle zwei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.
Aus diesem Grund bietet der Fachverband SHK NRW Fachbetrieben aus NRW die Möglichkeit, Ihre Monteure zu der vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahme, die alle zwei Jahre bei der „Wiederkehrenden Fachbetriebsprüfung“ überprüft wird, anzumelden.