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Warum Fachbetriebspflicht für Erdwärme-, Klima- und solarthermische Anlagen sowie Wärmepumpen?
Diese Anlagen enthalten Wasser/Glykol-Gemische und sind damit wassergefährdende Stoffe. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen an solchen Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nur Fachbetriebe arbeiten. In § 45 der AwSV ist die Fachbetriebspflicht geregelt für Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen in der gewerblichen Wirtschaft.
Glykol gilt als eigenständiger wassergefährdender Stoff und erfordert nach WHG/AwSV eine separate Qualifikation.
Wann brauche ich die Glykol-Zertifizierung Pflicht?
Fachbetriebspflichtig sind:
• Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Glykol
• Unterirdische Anlagenteile (z. B. Erdsonden) – unabhängig von der Menge
• Arbeiten wie Errichten, Instandsetzen, Befüllen, Reinigen, Stilllegen
Für wen ist das Zusatzmodul gedacht?
✅ Dringend empfohlen bei Arbeiten an Wärmepumpen, Solar- oder Kälteanlagen
✅ Rechtlich notwendig für alle fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten an Glykol-Anlagen
Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erfüllen Sie somit vollumfänglich die Anforderung Fachbetriebspflicht gemäß AwSV.
Anmeldeschluss: 06. Mai 2026
Die Schulungsunterlagen erhalten Sie in digitaler Form!
Die Anmeldung findet rein digital statt.
(Sobald der Kurs seine max. Teilnehmeranzahl erreicht hat, wird die Anmeldung geschlossen.)
Nach der Anmeldung Prüfung Ihrer Daten durch uns, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar. Bitte achten Sie auf die genaue Schreibweise Ihrer Kontaktdaten – diese werden zur Erstellung Ihrer Teilnahmebestätigung genutzt!
Auftragsbearbeitung Shop & Landesstelle ÜWG Öl
Susanne Erben-Fischer
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