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Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Aus diesem Grund bietet der Fachverband SHK NRW Fachbetrieben, die bislang nicht Mitglied der (ÜWG) sind, kurzfristig die Möglichkeit zur Fortbildung an.
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Hier wurde das Tätigkeitsfeld Ölanlagen für SHK-Betriebe neu geregelt. Aus diesem Grund bietet der Fachverband SHK NRW Fachbetrieben, die bislang nicht Mitglied der (ÜWG) sind, kurzfristig die Möglichkeit zur Fortbildung an.
Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Fachbetriebsleiter eingetragen werden können, die den Meisterbrief haben oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in einem einschlägigen Handwerk bzw. erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichenStudiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung.
Auftragsbearbeitung Shop & Landesstelle ÜWG Öl
Susanne Erben-Fischer
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